
Mit dem Wohnmobil in Frankreich unterwegs:
Reisetipps und was uns noch so aufgefallen ist.
- Es gibt unglaublich viele z.T. kostenlose Stellplätze und VE-Stationen. Man fühlt sich fast immer willkommen.
- Maut ist vor allem für größere Wohnmobile teuer. Wer nur schnell durch Frankreich reisen möchten, kommt an der Maut nicht vorbei, denn ohne Maut sollte man deutlich mehr Zeit einplanen.
- Schwierig sind die Tempobestimmung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Hier sollte man sich vorher genau informieren, wei schnell man auf welcher Straße fahren darf.
- Polizeikontrollen gibt es in Frankreich viele. Einmal hatte man mitten in der Nacht den kompletten Verkehr auf der Autobahn über einen Parkplatz geleitet und jeder mußte "pusten".
- Oft steht die Polizei vor Kreisverkehren und kontrolliert einzelne Fahrzeuge.
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Überladung:
Wer überladen in Frankreich unterwegs ist, sollte immer mit einer Gewichtskontrolle rechnen. Dabei werden quasi alle "interessanten" Fahrzeuge über eine Waage geleitet.
N23
Seit 2021:
Wohnmobile über 3,5 Tonnen benötigen "Toter Winkel"-Schilder

Seit dem 1. Januar 2021 benötigen Wohnmobile über 3,5 Tonnen Warnhinweise auf dem Fahrzeug, die anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs - vor allem Zweiräder - auf den "Toten Winkel" (in frz. Angles Mort) aufmerksam machen.
Dabei unterscheidet das Gesetz leider nicht zwischen inländischen und ausländischen Wohnmobilen; an jedem Fahrzeug über 3,5 Tonnen muss ab Januar 2021 diese Warnhinweise angebracht sein, wenn es sich auf französischen Straßen befindet.
Jedes Wohnmobil benötigt drei Schilder, je eins für die Fahrer- und Beifahrertür und eins für das Heck. Die vorgeschriebenen Maße sind eine Höhe von 25 cm und eine Breite von 17 cm.
Die Warnhinweise müssen so angebracht werden, dass Kennzeichen und vorgeschriebene Beschriftung des Fahrzeugs nicht abgedeckt werden. Außerdem dürfen Beleuchtungseinrichtungen sowie die Sicht des Fahrers nicht verdeckt werden. Auf Glasflächen wie Seiten- oder Heckscheiben sind die neuen Tote-Winkel-Hinweise wohl nicht erlaubt.
Die seitliche Kennzeichnung ist innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront aus in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden anzubringen. Die Schilder am Fahrzeugheck müssen auf der rechten Seite ebenfalls in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden befestigt werden. Sollte dies nicht gehen, muss die Anbringung so erfolgen, dass sie den Bestimmungen am nächsten kommt.
Wer ohne die Warnhinweise erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 135 EUR rechnen.
Es gibt zwei Formen der Schilder, eins mit einem LKW und ein mit einem Bus. Beide Formen gibt es aus Aufkleber und als Magnettafel.
So machen wir es:
Da wir nicht ständig mit diesen Aufklebern unterwegs sein wollen, haben wir uns für die Fahrer- und Beifahrertür Magnettafeln gekauft.
Aber was machen wir mit der Schild am Fahrzeugheck? Das verbaute GFK ist nicht magnetisch.
Wir haben uns für folgende Variante entschieden:
Auch für das Heck haben wir eine Magnettafel gekauft. Diese haben wir an den Ecken mit starkem Klettband (->hier) versehen und mit diesem dann an die Kabine gehaftet (siehe Bild). So können wir die Tafel in Zeiten, in denen wir nicht in Frankreich unterwegs sind, wieder abnehmen.
Nur vergessen sollten wir sie nicht, wenn wir nach Frankreich hineinfahren.
Alle Infos natürlich ohne Gewähr.