- Felszeichnungen in der Cueva de Castillo

Felszeichnungen Cueva de Castillo
Archivfoto: hier Felszeichnungen in Schweden

An der Wetterlage hat sich wenig geändert, es ist nur noch schlimmer geworden. Dauerregen und Sturm. An alle zuhause: Laut Wetterbericht erreicht Euch das Tief Mitte nächster Woche. Viel Spaß damit.

 

Wir fahren weiter die Küste entlang und sind irgendwie frustriert. Zwar nutzen wir die Situation zu, Arbeiten. Aber das kann es nicht wirklich sein. Zumal die Aussichten für die ganze nächste Woche für Nordspanien unverändert sind. Nach einigem Grübeln entschließen wir uns, unsere Tour etwas umzustellen oder vielmehr sie von hinten aufzuzäumen.

 

Felszeichnungen in der Cueva de Castillo

 

Vorher besuchen wir noch die Cueva de Castillo gelegen hinter Santander. Dies ist eine von zahlreichen Höhlen, die zusammen zum Welterbe UNESCO zählen, und prähistorische Felszeichnungen beherbergen. Die bekannteste der Höhlen ist wohl die Cueve de Altamirra. Diese ist aber mittlerweile zum Schutz der Felszeichnungen gesperrt und es kann nur eine Replik besichtigt werden.

 

Die Cueva de Castillo ist zumindest zum Teil im Rahmen einer Führung zugänglich und beherbergt die ältesten bekannten menschlichen Zeichnungen. Sie sind etwa 40.000 Jahre alt und eigentlich handelt es sich um Abbildungen, die durch Überblasen von Händen mit Farbpigmenten entstanden sind.  Die Cueva als solche ist eine Tropfsteinhöhle, deren Eingangsbereich über tausende von Jahren als menschliche Wohnstätte genutzt wurde und deren tiefer gelegene Bereiche Malereien unterschiedlicher Zeitepochen beherbergen.

 

Fotografieren war leider nicht erlaubt.

 

 

Wir starten weiter nach Süden in Richtung Extremadura und verbringen einige hundert Kilometer auf leeren spanischen Autobahnen. Ist das hier immer so? Wir wissen es nicht, es macht das Vorankommen aber deutlich einfacher. Nur der Gegenwind nervt, unser Paul braucht plötzlich 20% mehr Sprit pro Kilometer. Windschnittigkeit war noch nie seine Stärke.

 

Übrigens schafft Spanien die Maut ab. Die Verträge mit den Betreibern werden nicht mehr verlängert und jedes Jahr werden es immer weniger Mautstrecken.

 

 

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1 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.