Mit dem Wohnmobil nach Frankreich


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Frankreich - ein Paradies für Wohnmobilfahrer

Frankreich ist ein tolles Land für Wohnmobilfahrer. Leider haben wir die meisten Reisen, z.B. in die Bretagne oder "Einmal rund um Frankreich im Winter" oder Paris zu einer Zeit gemacht, in der wir noch nicht geblogt haben.


Tipps im Einzelnen:

Mit dem Wohnmobil durch die Bretagne

durch den Nordwesten Frankreichs

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Das Tal der Loire - mehr als nur Schlösser

Mit dem Wohnmobil durch den Garten Frankreichs

typische Boote der Loire
typische Boote der Loire
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Mit dem Wohnmobil in die Normandie

Herbstreise in den Norden Frankreichs

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Lac du Der - im Nordosten Frankreichs

Fahrrad, Wandern und 100.000 Kraniche

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Das Elsaß und die Badische Rheinebene

Weingüter, bunte Häuser und viel mehr.

Mit dem Wohnmobil im Elsaß und im Rheintal
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Mit dem Wohnmobil in der Camargue

Highlights, Stellplätze und mehr ...:

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Die Schluchten der Tarn und der Ardèche

Tolle Route durch tiefe Schluchten und einsame Dörfer

Mit dem Wohnmobil durch Südfrankreich
Tarn Schlucht
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Route Napoléon und der französische Jura

eine alternative Route vom oder zum Mittelmeer

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Reisetipps: Mit dem Wohnmobil nach Frankreich

Ein Traumland für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen.

Tipps für Wohnmobilfahrer in Frankreich

Reisetipps und was uns noch so aufgefallen ist:

  • Maut und Umweltplakette
  • Warum es keinen Spaß macht, mit Fahrzeugen über 3.5 Tonnen durch Frankreich zu fahren.
  • eigene Blogs:
    • Mautfrei durch Frankreich: hier
    • Freistehen in Frankreich: hier


Ein schwieriges Thema:

Die Maut in Frankreich


In Frankreich setzt man nicht auf eine Vignette wie z.B. in der Schweiz, sondern es wird jeder gefahrenen Kilometer abgerechnet.

 

Auf den Autobahnen gibt es entsprechende Mautstationen, an denen bezahlt wird. Entweder man zieht ein Ticket oder man zahlt vor Ort den fälligen Betrag. Das hat den großen Vorteil, dass man nicht illegal auf eine Mautstrecke gelangen kann und mit einer oft sehr hohen Strafe rechnen muss, wie z.B. in Polen (nur über 3,5 t) , Österreich, Slowenien und anderen Ländern.

 

Die vielen Mautstationen sind allerdings ganz schön nervig. Daher gibt es auch die Möglichkeit, auf eine elektronische Mauterfassung (Mautbox) zurückzugreifen. Der Preis bleibt gleich, man kommt allerdings deutlich schneller vorwärts. Nicht nur zur Ferienzeit oder während der Stoßzeiten ist es sicherlich angenehm, wenn man auf einer Extra-Spur mit bis zu 30 km/h durch eine Mautstelle fahren kann und sich nicht am Stauende vor den Kassenhäuschen anstellen muss.

 

Wir persönlich haben nie eine Mautbox benötigt, da wir in der Regel Zeit haben und uns schöne Strecken in Frankreich herausgesucht haben. Beispiele hier sind:

Wer aber nur schnell durch Frankreich reisen möchten, kommt allerdings an der Maut nicht vorbei.

 

Die Maut ist vor allem für größere Wohnmobile wirklich teuer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen sehr viel mehr.

 

Wir haben festgestellt, dass an den Mautstellen die Höhe des Fahrzeugs gemessen wird. Ist man höher als 3 Meter, wird man hochgestuft. Sollte die Einstufung falsch sein, kann man sich per Gegensprechanlage mit einem Mitarbeiter in Verbindung setzen.

 

Der ADAC schreibt dazu folgendes:

Wohnmobile über 3 m Gesamthöhe und/oder einem Gewicht über 3,5 t zGG werden höher bemautet. Oft findet nur eine Höhenmessung statt, so dass Fahrzeuge über 3,5 t, aber unter 3 m in Klasse 2 eingestuft werden können. Zur Gesamthöhe zählen alle festen Aufbauten wie z.B. Aggregate von Klimaanlagen, nicht jedoch Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen. Mautkosten für Fahrzeuge über 3,5 t können z.B. auf der Seite von Autoroutes unter "Votre Itinéraire" nach Auswahl der Fahrzeugkategorie ermittelt werden. (Quelle ADAC)

 

Da unser Wohnmobil inzwischen ein über 3.5-Tonner ist, fahren wir so gut wie keine Mautstrecken. Auf der letzten Reise wollten wir ein kurzes Stück etwas schneller vorwärts kommen und sind rund 100 Kilometer über eine Mautstrecke gefahren: über 30 €!

 

Daher empfehlen wir, besser mautfrei durch Frankreich zu fahren. Hierzu haben wir einen eigenen Bericht geschrieben:


Update 2023: neues Mautsystem

Frankreich führt "Freeflow Maut" ein


Die Freeflow-Maut ist ein schrankenloses Mautsystem. Die Fahrzeuge werden von Kameras über der Straße gescannt. So wird festgestellt, wie viele Kilometer auf der mautpflichtigen Strecke zurückgelegt wurden. Das macht den Verkehr schneller und flüssiger. Bezahlt wird dann durch eine Mautbox, Im Netz oder an Automaten. Wer keine Mautbox hat oder nicht beim Autobahnbetreiber registriert ist, muss entweder an einem Automaten anhalten oder im Nachhinein online zahlen - dafür hat man dann 72 Stunden Zeit.

 

Folgende Bezahlmöglichkeiten sind möglich:

  • Mautbox („badge de télépéage“)
  • Registrierung auf der Webseite mit Hinterlegung einer Bankverbindung
  • Zahlung auf der Webseite
  • Automaten auf Parkplätzen

Wer nicht rechtzeitig bezahlt, für den wird es stufenweise teuer. Nach zwei Monaten beträgt die Gebühr zur Zeit 375€.

 

Gut zu wissen:

Man kann auf dem Portal der aktuell zwei Gesellschaften seine eMail Adresse, Kennzeichen und Handynummer hinterlegen und bekommt dann eine Mail, wenn man über eine entsprechende Mautstrecke gefahren ist und bezahlen muss. Allerdings muss man sich bei beiden Gesellschaften registrieren:

Nach unserem Wissen gibt es (2023) bisher erst zwei Freeflow-Routen in Frankreich:

  • Mautbrücke der A4 bei Boulay (zwischen Paris und Straßburg)
  • auf der neuen Autobahn A79 zwischen den Anschlussstellen Deux-Chaises und Degoin

Es sollen aber mehr werden. In den nächsten Jahren sollen wohl die klassischen Mautstationen komplett durch das digitale System ersetzt werden.


Vorsicht:

Tempolimits!


bei PKWs und Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen:

Bei den Tempolimits sollte man sich genau erkundigen. Es ändert sich ständig etwas. 2018 hieß es, 80 auf Landstraßen, seit Ende 2019 kann nun jedes Département, in bestimmten Fällen auch die Bürgermeister, selbst entscheiden und auf 90 erhöhen.

 

Wichtig: Man sollte sich auf keinen Fall auf das Navigationssystem verlassen.


bei Fahrzeugen über 3.5 Tonnen:

Schwierig sind die Tempobestimmung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Auch hier sollte man sich vorher genau informieren, wie schnell man auf welcher Straße fahren darf. Unser letzter Stand:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h,
  • außerhalb überall 80 km/h.
  • auf einer vierspurigen Straße mit getrennten Fahrspuren (Mittelstreifen) liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h,
  • auf Autobahnen dann nicht schneller als 110 km/h .

Nicht ohne nach Frankreich fahren:

Umweltzonen und Umweltplaketten


Auch Frankreich hat vor einigen Jahren Umweltzonen eingeführt. Die Zahl der Umweltzonen steigt von Jahr zu Jahr. Auch werden die Regeln für die Umweltzonen immer weiter verschärft.

 

Es gibt permanente (ZFE = "zone à faible émission") und temporäre (ZCR = "zone de circulation restrainte") Umweltzonen, die nur unter bestimmten Umständen (Umweltalarm) gelten.

 

Für alte Fahrzeuge gibt es keine Umweltplaketten, sie dürfen überhaupt nicht (bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung) in eine Umweltzone fahren.

 

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Pkw behandelt, während für Wohnmobile über 3.5 Tonnen die Bestimmungen für Lkw gelten.

 

Da die Anzahl von Umweltzonen ständig steigt, ist eine umfängliche Übersicht (O-Ton ADAC) nicht möglich.

 

Wer nach Frankreich möchte, sollte vor der Reise unbedingt eine Umweltplakette (Crit'Air-Vignette) besorgen, denn die deutsche Umweltplakette ist nicht gültig. Bestellen kann man die Plakette nur online unter https://www.certificat-air.gouv.fr/. Die Seite kann man oben rechts auf "Deutsch" umstellen. Die Plakette kostet inkl. Versand 4.76 € (Stand 2024).

 

Gut zu wissen:

Wer seine Umweltplakette zu spät bestellt und man ist bereits abgereist ist, bevor die Plakette per Post zuhause angekommen ist, bekommt per Mail ein Schreiben, dass man im Fall der Fälle vorzeigen kann. So war es zumindest bei uns.

 


Dieses Buch sollte jeder dabei haben:

 

Denzel: Der große Alpenstraßenführer


Das international bewährte Standardwerk für sportlich-touristisch eingestellte Fahrer. Rund 700 der interessantesten Hochstraßen, sowohl asphaltiert als auch geschottert, mit
detaillierten Informationen über die Strecke, Schwierigkeitsgrade usw.

 

Wir finden: Dieses Buch gehört in jedes Wohnmobil!

 

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Was uns noch so aufgefallen ist:


  • Kreisverkehre:
    Ist man nicht auf der Autobahn unterwegs, so folgt ein Kreisverkehr dem anderen. Das kann auf Dauer schon sehr nervig werden.
  • Polizeikontrollen gibt es in Frankreich viele. Wir sind schon mehrfach angehalten worden. Einmal hatte man mitten in der Nacht den kompletten Verkehr auf der Autobahn über einen Parkplatz geleitet und jeder mußte "pusten".
  • Oft steht die Polizei vor Kreisverkehren und kontrolliert einzelne Fahrzeuge.
  • Handy am Ohr während der Fahrt kann nicht nur teuer werden. Es droht ein 72 Stunden Fahrverbot, dass ohne weiteres auf 6 Monate verlängert werden kann.
  • Überladung:
    Wer überladen in Frankreich unterwegs ist, sollte immer mit einer Gewichtskontrolle rechnen. Dabei werden quasi alle "interessanten" Fahrzeuge über eine Waage geleitet.
  • Es gibt unglaublich viele z.T. kostenlose Stellplätze und VE-Stationen. Man fühlt sich fast immer willkommen.
  • Freistehen:
    Soweit wir wissen, ist das freie Stehen in Frankreich ohne Genehmigung an Straßen, auf Parkplätzen oder auf Privatgelände nicht erlaubt.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen:

"Toter Winkel"-Schilder


Mit dem Wohnmobil in Frankreich
"Toter Winkel"-Schilder ist für alle Fahrzeuge über 3,5 t in Frankreich Pflicht

Seit dem 1. Januar 2021 benötigen alle Fahrzeuge, also auch Wohnmobile, über 3,5 Tonnen Warnhinweise auf dem Fahrzeug, die anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs - vor allem Zweiräder - auf den "Toten Winkel" (in frz. Angles Mort) aufmerksam machen.

Dabei unterscheidet das Gesetz leider nicht zwischen inländischen und ausländischen Wohnmobilen; an jedem Fahrzeug über 3,5 Tonnen muss ab Januar 2021 diese Warnhinweise angebracht sein, wenn es sich auf französischen Straßen unterwegs ist.

 

Jedes Wohnmobil benötigt drei Schilder, je eins für die Fahrer- und Beifahrertür und eins für das Heck. Die vorgeschriebenen Maße sind eine Höhe von 25 cm und eine Breite von 17 cm.

 

Die Warnhinweise müssen so angebracht werden, dass Kennzeichen und vorgeschriebene Beschriftung des Fahrzeugs nicht abgedeckt werden. Außerdem dürfen Beleuchtungseinrichtungen sowie die Sicht des Fahrers nicht verdeckt werden. Auf Glasflächen wie Seiten- oder Heckscheiben sind die neuen Tote-Winkel-Hinweise wohl nicht erlaubt.

 

Die seitliche Kennzeichnung ist innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront aus in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden anzubringen. Die Schilder am Fahrzeugheck müssen auf der rechten Seite ebenfalls in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden befestigt werden. Sollte dies nicht gehen, muss die Anbringung so erfolgen, dass sie den Bestimmungen am nächsten kommt.

 

Wer ohne die Warnhinweise erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 135 EUR rechnen.

 

Es gibt zwei Formen der Schilder, eins mit einem LKW und ein mit einem Bus. Beide Formen gibt es aus Aufkleber und als Magnettafel.

 

 

So machen wir es:

 

Da wir nicht ständig mit diesen Aufklebern unterwegs sein wollen, haben wir uns für die Fahrer- und Beifahrertür Magnettafeln gekauft.

 

Aber was machen wir mit dem Schild am Fahrzeugheck? Das verbaute GFK ist nicht magnetisch.

 

Wir haben uns für folgende Variante entschieden:

 

Auch für das Heck haben wir eine Magnettafel gekauft. Diese haben wir an den Ecken mit starkem Klettband (->hier) versehen und mit diesem dann an die Kabine gehaftet (siehe Bild). So können wir die Tafel in Zeiten, in denen wir nicht in Frankreich unterwegs sind, wieder abnehmen.

 

Nur vergessen sollten wir sie nicht, wenn wir nach Frankreich hineinfahren.

 

Überdies müssen hinten auf einem Wohnmobil, das über 3.500 kg wiegt, die Aufkleber 80, 100 und 110 angebracht werden. Diese können Sie an vielen Tankstellen in Frankreich kaufen.

 Alle Infos natürlich ohne Gewähr.


Unsere Frankreich-Touren


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Tipps zu anderen Reiseländern:


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VG23/11.000

 

 

 

 

 

 

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1 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.