Über das Freistehen und Stellplätze in Frankreich

ein sehr unübersichtliches Thema

Frankreich gehört für viele Wohnmobilreisende zu den schönsten Zielen Europas – abwechslungsreich, weitläufig und voller Orte, die man am liebsten ganz für sich hätte. Verständlich also, dass die Frage schnell auftaucht: Wie sieht es eigentlich mit dem Freistehen abseits offizieller Stellplätze aus? Ist das erlaubt, geduldet oder verboten?

 

Genau das schauen wir uns hier einmal genauer an:



Ist "Freistehen" in Frankreich erlaubt?

In Frankreich gibt es keine einheitlichen Campingregeln, sondern ein Geflecht aus nationalen Grundregeln und kommunalen Sondervorschriften. Genau deshalb ist das Thema so unübersichtlich. 

 

Wir haben uns mit dem Thema intensiv beschäftigt und folgendes heraus gefunden:

 

In Frankreich zählen Wohnmobile – genau wie ganz normale PKWs – zur Fahrzeugklasse M1. Das klingt zunächst unspektakulär, bedeutet aber etwas sehr Praktisches: Fürs Parken gelten erst einmal dieselben Regeln wie für jedes andere Fahrzeug. Keine Sondervorschriften, keine speziellen Einschränkungen, einfach ganz normales Parkrecht.

 

 

Das sollte jeder Wohnmobilfahrer grundsätzlich beachten:

  1. Bodenmarkierungen sind zu beachten. Eine eingezeichnete Parkfläche darf nicht überschritten werden
  2. Verbotsschilder (z.B. Camping-Car interdit usw.) sind zu beachten.
  3. Sofern keine anderen Parkvorschriften angezeigt sind, gilt für Wohnmobile wie für andere Fahrzeuge eine maximale Parkzeit von 7 Tagen.
  4. Parken - nicht Campen:

    nur Parken: Das Parken ist erlaubt, solange das Fahrzeug korrekt in einer markierten Fläche steht und kein Campingverhalten gezeigt wird. Das Wohnmobil wird dabei wie ein normaler PKW behandelt.

    Übernachten im geparkten Fahrzeug:
    Ebenfalls erlaubt – allerdings nur im Rahmen der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet: Man bleibt im geschlossenen Fahrzeug, ohne Stühle, Markise oder sonstige „Wohnsignale“ - und natürlich nur eine Nacht!

    Campen:
    Campen ist an diesen Plätzen ausdrücklich nicht erlaubt. Entscheidend ist dabei das sogenannte „Campingverhalten“. Dieses beginnt aus Sicht der Behörden schon dann, wenn…

  • Stühle oder Tische vor dem Fahrzeug aufgestellt werden,
  • die Markise ausgefahren ist,
  • die Stützen am Wohnmobil oder Wohnwagen ausgefahren sind,
  • das Fahrzeug auf Keilen steht,
  • das Stützrad des Wohnwagens ausgefahren ist,
  • der Wohnwagen vom Fahrzeug abgekoppelt ist,
  • bei einem Kastenwagen das Hochdach aufgestellt ist.

Campen beginnt aus Sicht der Behörden bereits dann, wenn Stühle draußen stehen, die Markise ausgefahren ist oder das Fahrzeug auf Keilen steht. Übrigens: Es gibt Länder in Europa, da zählt schon die ausgefahrene Stufe oder ein offenes Fenster dazu!

 

WICHTIG:
Das Ganze gilt auch für viele offizielle Stellplätze. Den letzten Punkt haben wir schon öfter erfahren, als VW Busse mit aufgestellten Aufstelldach von einem Stellplatz verbannt wurden.

Alle Informationen ohne Gewähr


Gemeinden mit eigenen Regeln

Allerdings können die einzelnen Gemeinden von diesen Grundregeln abweichen – und viele tun das auch. Zahlreiche Orte haben eigene Vorschriften für Wohnmobile erlassen, oft strenger als man erwartet.

 

Hinweise darauf begegnen einem meist schon am Ortseingang oder direkt an den Parkflächen. Leider haben in den vergangenen Jahren scheinbar immer mehr Gemeinden solche Sonderregeln eingeführt.

 

Viele Gemeinden nutzen ihren Spielraum und erlassen eigene Regeln. Typische Maßnahmen sind:

  • Komplette Verbote für Wohnmobile
  • Schilder wie “Camping-Car interdit” oder “Interdit de stationner aux camping-cars” sind weit verbreitet – oft an Küsten, Seen, touristischen Hotspots oder in kleinen Altstädten.
  • Zeitliche Beschränkungen
  • Parken nur tagsüber
  • Nachtparkverbot für Wohnmobile
  • Maximal 24 Stunden
  • Saisonale Verbote (z. B. Juli/August)
  • Zonenregelungen
  • ganz beliebt: Schranken mit 1,90 m oder 2,00 m 

Viele Orte richten spezielle Wohnmobilzonen ein, in denen Parken erlaubt ist – außerhalb aber verboten.

 

Die Konsequenz daraus:

Nicht alle Gemeinden sind konsequent mit ihrer Beschilderung. Manche stellen die Sonderregeln nur an einzelnen Straßen oder direkt an Parkplätzen auf. Deshalb kann es passieren, dass am Ortseingang gar kein Hinweis steht – die Einschränkungen aber trotzdem gelten. Man muss sich also praktisch in jedem Ort über die jeweiligen Regelungen informieren. 

Alle Informationen ohne Gewähr

 


Verbotszonen

Frankreich schützt viele seiner Landschaften besonders streng – und genau in diesen Gebieten ist das Freistehen grundsätzlich verboten, ganz unabhängig davon, was eine einzelne Gemeinde erlaubt oder nicht. Für Wohnmobilreisende ist das wichtig zu wissen, denn Verstöße werden hier deutlich konsequenter geahndet als anderswo.

 

Wir waren durchaus überrascht, wie weitreichend diese Verbotszonen sind. Wer sie kennt, vermeidet nicht nur Ärger und Bußgelder, sondern schützt auch die Natur, die Frankreich so besonders macht.

 

Naturschutzgebiete (Réserves naturelles)

Diese Gebiete dienen dem Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten. Schon das Befahren bestimmter Wege kann verboten sein, Übernachten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorsicht - Kontrollen finden hier regelmäßig statt

 

Nationalparks (Parcs nationaux)

Auch in den Kernzonen der Nationalparks herrscht ein striktes Übernachtungsverbot. Selbst in den Randzonen gelten oft zusätzliche Einschränkungen, die das Freistehen praktisch unmöglich machen. Viele Parks haben eigene Regelwerke, die man vorab prüfen sollte.

 

Dünen- und Küstenschutzbereiche

Die französische Küste ist stark geschützt. Dünen dürfen weder betreten noch befahren werden und das Übernachten in unmittelbarer Nähe ist fast überall untersagt. Viele Regionen haben zudem Nachtparkverbote oder die beliebten Höhenbegrenzungen, um Wohnmobile fernzuhalten.

 

Waldbrandgefährdete Regionen im Sommer

In Südfrankreich, Korsika und Teilen des Zentralmassivs gelten in den Sommermonaten besonders strenge Regeln. Schon das Parken in Waldnähe kann verboten sein und Übernachten ist aus Brandschutzgründen erst recht strikt untersagt. Bei hoher Gefahrenstufe werden ganze Gebiete gesperrt.

 


Kontrollen und Strafen

 Viele fragen sich, was im Ernstfall tatsächlich droht. Frankreich geht beim Schutz seiner Natur- und Küstengebiete scheinbar inzwischen recht konsequent vor und das spürt man auch bei den Kontrollen:

Kontrollen:

 

Vor allem in touristischen Regionen – etwa an der Atlantik- und Mittelmeerküste – wird regelmäßig kontrolliert. In der Hauptsaison sind Polizei und Gemeindemitarbeiter oft mehrmals täglich unterwegs.

 

Bußgelder:

Je nach Gebiet und Schwere des Verstoßes liegen die Strafen meist zwischen 135 € und 1.500 €. Besonders teuer wird es in Schutzgebieten oder an sensiblen Küstenabschnitten.

 


Tipps für stressfreies Freistehen

  • Regelungen kennen:
    Vor allem in Küstenregionen, einzelnen Gemeinden und Schutzgebieten gelten oft besondere Vorschriften. Ein Blick in die Gemeinderegeln oder auf lokale Schilder spart Ärger.
  • An die Regeln halten:
    Kein Campingverhalten zeigen, keine Stühle rausstellen, keine Markise – wer sich korrekt verhält, hat in der Praxis selten Probleme.

  • Bodenmarkierungen ernst nehmen:
    Parkflächen dürfen nicht überragt werden – das ist einer der häufigsten Gründe für Ärger.

  • Nicht in Wohngebieten stehen:
    Dort reagieren Anwohner besonders sensibel. Besser sind Parkplätze an Sportanlagen, Häfen oder außerhalb des Zentrums.

  • Plätze wählen, die nicht „nach Ärger aussehen“:
    Wenn ein Ort schon beim Ankommen streng wirkt – viele Schilder, enge Straßen, viel Wohnbebauung – lieber weiterfahren.

  • Früh ankommen, spät weiterfahren:
    So vermeidest du Stress mit überfüllten Plätzen und wirkst weniger wie ein Dauerparker.

  • Apps nutzen, aber mit gesundem Menschenverstand:
    Bewertungen und Fotos helfen, ersetzen aber nicht den eigenen Eindruck vor Ort. Manche Plätze sind längst gesperrt oder haben neue Regeln.

  • Immer Plan B und C im Kopf haben:
    Gerade in der Hauptsaison kann ein Platz plötzlich voll oder verboten sein. Mit Alternativen bleibt die Reise entspannt.

Zum Abschluss noch ein wichtiger Hinweis:

 

Diese Zusammenfassung basiert auf unseren eigenen Erfahrungen und sorgfältigen Recherchen im Internat. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch können sich Regeln jederzeit ändern – und tun es in Frankreich auch regelmäßig. Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist und freistehen möchte, sollte sich daher immer vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren und vor Ort aufmerksam auf Beschilderungen achten.

 



Nicht nur In Frankreich immer beliebter:

Die „Camping-Car-Park“- Karte


In Frankreich gibt es inzwischen über 600 Stellplätze (Stand 2024), für die man eine extra Karte des Betreibers „Camping-Car-Park“ benötigt. Die Karte PASS'ETAPES kostet einmalig 5 Euro und kann im Netz oder vor Ort an den Automaten erworben und geladen werden. Mit dem Guthaben bezahlt man den Stellplatz und kann auch die Ver-und Entsorgung nutzen. Auf vielen Plätzen gibt es auch Strom.

 

Hier geht es zur deutschen Seite:

https://www.campingcarpark.com/de_DE/

 

Wir haben unsere Karte im Internet bestellt, haben anschließend per Mail eine Nummer erhalten, die wir dann im Automaten am Stellplatz eingegeben haben, der dann unsere neue Karte ausgespuckt hat – hat prima geklappt!

 

Alle Informationen über die Stellplätze findet man in der „Camping-Park-App“ auf seinem Smartphone. Auch gibt es eine Liste aller Plätze als pdf.

 

Hier kann man sogar Plätze vorbuchen bzw. seine Reise auch vorplanen. Dazu muss aber das kostenpflichtige PACK’PRIVILÈGES aktiviert werden.

 

Wichtig zu wissen ist, dass der Betreiber das System auch in anderen Ländern etablieren. Inzwischen gibt es die ersten Plätze in Spanien und Deutschland.



Stellplatztipp in der Nähe von Lyon:


Immer wieder werden wir gefragt, ob wir in der Nähe von Lyon einen Stellplatz wüßten.

 

Wir haben gute Erfahrungen mit diesem kostenfreien Platz östlich von Lyon gemacht:

 

aire de services camping-car Balan

  • Ver- und Entsorgung
  • 45.83450, 5.095938


Unsere Frankreich-Touren:

klicke auf ein Fähnchen:



N24/3400

 

 

 

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1 Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)