Neuigkeiten für Wohnmobilfahrer


Februar 2026:

Freistehen in Europa: Was ändert sich 2026?

 

2026 wird das Freistehen in mehreren europäischen Ländern weiter eingeschränkt. Das haben wir herausgefunden:

 

Italien

In Italien verschärfen vor allem die Berg- und Küstenregionen ihre Regeln.

  • Trentino / Dolomiten-Pässe: Zeitliche Begrenzungen auf Parkplätzen sollen nächtliches Stehen faktisch verhindern.
  • Südtirol: Mehr lokale Nachtverbote an stark frequentierten Stellen.
  • Apulien, Sardinien, Ligurien: Ausweitung von Park- und Übernachtungsverboten, teils mit Videoüberwachung.
  • Kommunen setzen verstärkt auf  die Schaffung von Area Sostas (offizielle Stellplätze).

Spanien

Spanien führt zwar kein neues Freistehgesetz ein, schränkt das Freistehen aber zunehmend durch mehr Umweltzonen und zusätzliche lokale Nachtverbote ein.

 

Portugal

Portugal hält an der bekannten 48‑Stunden‑Regel fest, kontrolliert aber strenger. Außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb der POOC‑Küstenzonen darf man maximal 48 Stunden auf normalen Parkplätzen stehen und übernachten – ohne Campingverhalten und nur, wenn kein Verbotsschild vorhanden ist. Es soll mehr Kontrollen geben.

 

Frankreich

Frankreich bleibt grundsätzlich offen für Camper, zieht aber nach:

  • strengere Vorgaben in Nationalparks und an der Küste
  • Gemeinden können Übernachtungsverbote leichter aussprechen
  • mehr Kontrollen in der Hauptsaison

Griechenland

  • Die bereits sehr strikten Verbote greifen 2026 erstmals über eine ganze Saison hinweg. Es wird also mit mehr Kontrollen zu rechnen sein.

alles ohne Gewähr, Quellen u.a. Promobil


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Februar 2026:

Gasprüfung: Wieder verpflichtend!

 

Nach mehreren Jahren ohne Pflichtkontrolle ist die Gasprüfung seit Juni 2025 erneut vorgeschrieben. Für viele Wohnmobil- und Caravanbesitzer bedeutet das, dass 2026 unter Umständen die erste Überprüfung seit langer Zeit ansteht. Alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage müssen nun jetzt wieder im Abstand von zwei Jahren – oder nach sicherheitsrelevanten Änderungen an der Anlage – von einer zertifizierten Fachkraft geprüft werden.

 

Wer ohne gültige Prüfplakette unterwegs ist, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.

 

Quelle Promobil


Januar 2026:

Warum das Warmlaufenlassen des Motors keine gute Idee ist

 

Das schreibt der ADAC dazu:

Viele Autofahrer lassen ihren Verbrennungsmotor an kalten Tagen im Stand warmlaufen – in der Hoffnung, dem Fahrzeug damit etwas Gutes zu tun. Tatsächlich passiert jedoch genau das Gegenteil: Das Warmlaufenlassen schadet dem Motor, belastet die Umwelt und kann außerdem richtig teuer werden.

 

Verboten – und mit Bußgeld belegt

Was viele nicht wissen: Das Warmlaufenlassen des Motors ist in Deutschland verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Das gilt auch für Dieselfahrzeuge.

 

Ausnahme bei Lkw

Bei Lastwagen kann das Warmlaufenlassen technisch notwendig sein – etwa bei bestimmten Hydraulik- oder Kühlsystemen. Trotzdem gilt auch hier: Unnötiges Laufenlassen im Stand kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.

Quelle ADAC


Januar 2026:

Neue Mautregel für Wohnmobile in Ungarn

 

Seit 1. Januar 2026 gilt in Ungarn für alle Wohnmobile eine E‑Vignette, sobald eine vignettenpflichtige Straße genutzt wird. Die streckenbezogene HU‑GO‑Maut für Wohnmobile über 3.5 t entfällt; Mautgeräte funktionieren nicht mehr.

 

Zwei Fahrzeugkategorien: D1 oder D2:

Entscheidend sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung (Felder J, F.1, S.1):

  • D1: Wohnmobile bis 3,5 t, Fahrzeugklasse M1, maximal 7 Sitzplätze.
  • D2: M1‑Wohnmobile über 3,5 t, M1‑Fahrzeuge mit mehr als 7 Sitzplätzen, unabhängig vom Gewicht

Weitere Details stellt die ungarische Behörde hier bereit: hier klicken

 

Quelle: HU-GO Elektronisches Mautsystem Ungarn


Januar 2026:

Erstmals Maut in den Niederlanden:

 

Die Niederlande erheben erstmals eine Maut auf einer Autobahn. Betroffen ist die neue A24 westlich von Rotterdam, die im Dezember in Betrieb gegangen ist. Der Abschnitt ist rund 4 Kilometer lang und führt auch durch zwei Tunnel. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen – also auch für kleine Wohnmobile – kostet die Durchfahrt etwa 1,50 Euro. Schwerere Fahrzeuge wie Wohnmobile über 3,5 t , Lkw oder Busse zahlen rund 10 Euro. Für Anhänger und Wohnwagen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

 

Bezahlung: 

Klassische Mautstationen gibt es nicht – die Abrechnung erfolgt über das elektronische System e‑Tol oder online. Nach der Fahrt kann man innerhalb 72 Stunden online bezahlen.

 

(Quelle ADAC)


Januar 2026:

Italien verschiebt Diesel‑Fahrverbote in Norditalien auf Ende 2026


Italien verschiebt die geplanten Diesel‑Fahrverbote in Norditalien um ein Jahr. Wohnmobile mit Euro‑5‑Motor dürfen erst einmal weiterhin ohne zusätzliche Einschränkungen fahren. Die neuen Regeln sollen frühestens ab Oktober 2026 gelten.

 

Folgende Regionen sollen betroffen sein:

  • Lombardei (Mailand, Como, Brescia …)

  • Piemont (Turin …)

  • Venetien (Verona, Padua …)

  • Emilia‑Romagna (Bologna, Modena …)

Diese Informationen sind natürlich immer ohne Gewähr. Bitte erkundigt Euch vor der Abfahrt.



ZM

 

 

 

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