Tipps: Mit dem Wohnmobil nach Slowenien

Mit dem Wohnmobil in Slowenien unterwegs: Reisetipps

Mit dem Wohnmobil in Slowenien unterwegs:

 

Reisetipps und was uns noch so aufgefallen ist.

Es gibt kaum ein Land in Europa, das so viel Natur aufzuweisen hat wie Slowenien. Auch mit dem Wohnmobil lässt sich Slowenien gut bereisen, wenn man auf einige Dinge achtet:

 

  • Maut: (Stand 2023): Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist in Slowenien gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge unter 3,5 ist eine Vignette, bei Fahrzeugen über 3,5 t ein Transponder, die sogenannte DarsGo-Box notwendig.
  • Es gibt nicht viele Straßen, die mautpflichtig sind. Wir konnten sie immer vermeiden, da sie gut beschildert sind. Auch haben wir uns vor jeder Fahrt informiert, wo wir aufpassen müssen und unser Navi entsprechend eingestellt
  • Vor allem in touristischen Orten sind viele Straßen und Parkplätze nicht für Wohnmobile zugelassen. Hier sollte man aufpassen. Einmal standen wir nur kurz auf einem solchen Parkplatz und prompt hat uns die Polizei vom Platz verwiesen.
  • "frei stehen" ist nach unseren Recherchen in Slowenien nicht erlaubt. Auch liest man immer wieder, dass dies auch entsprechend kontrolliert wird.
  • Offizielle Stellplätze: Es gibt sie, aber es gibt nicht viele. Campingplätze gibt ausreichend.
  • Verpflegung: Neben den einheimischen Läden gibt es Lidl und Hofer (= österreichischer Aldi)
  • Trinkgeld: In Slowenien ist es inzwischen üblich, ein kleines Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Deutschland, rundet man Beträge auf. Mehr als 10% sind allerdings eher unüblich.
  • Einreisen mit Hund:
    Notwendig für die Ein- oder Durchreise durch Slowenien ist der EU-Heimtierausweis und die Mikrochip-Kennzeichnung, sowie eine gültige Tollwutimpfung , die mindestens 21 Tage alt sein muss. Für Welpen bis 12 Wochen gelten gesonderte Regeln.

    In Slowenien herrscht auf öffentlichen Plätzen ein genereller Leinenzwang. Außerdem ist es ratsam einen Maulkorb an Bord zu haben, den Du Verlangen anlegen kannst, denn in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht.

 N23



 

 

 

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