Auflastung auf 3,8 Tonnen ... und weiter auf 4,2 t

Zu wenig Zuladung und Panik vor der Waage in Frankreich - wir lasten auf!

Auflastung eines Sprinters
unser 4x4 Sprinter mit GFK-Kabine

Uns war von vorne herein bewusst, dass ein 4x4 Sprinter mit GFK-Kabine als 3,5 Tonner schwierig zu realisieren sein wird.

 

Wir haben es versucht:

 

Laut Angebot der Fa. Woelcke hat unser Paul eine Zuladung von .....

 



Das große Problem:

Zuladung von 350 kg:


Laut Angebot der Fa. Woelcke (aus dem Jahr 2013) von hat unser Paul ein reisefertiges Leergewicht von 3150 kg +/- 2% (inkl. Fahrer mit 70 kg, Frischwasser 90 %, Gas 1x 11 kg, Diesel 90 %) und somit eine Zuladung von rund 350 kg.

 

Wie schnell die Zuladung aufgebraucht ist, zeigt diese Liste:

  • zzgl. 80 kg für Fahrer und Beifahrer,
  • 10 kg Wasser bis voll,
  • 10 kg Diesel bis voll,
  • 30 kg volle Toilette inkl. externer Wassertank,30 kg für 2 Fahrräder
  • 20 kg Fotoausrüstung
  • Campingstühle und -tisch
  • Kleidung
  • Getränkevorrat
  • Lebensmittel
  • Geschirr und Besteck
  • Töpfe, Pfannen

Hinzu kommen bei uns:

Obwohl wir schnell aus Gewichtsgründen die Anhängerkupplung abmontiert haben, sind wir uns schnell bewusst geworden, dass wir "voll geladen" die 3.5 Tonnen immer überschreiten.

 


Panik vor der Waage in Frankreich:

Die Entscheidung ist getroffen


Obwohl wir von der Polizei vor der Waage bereits angehalten wurden, hatten wir echt Glück und kamen noch um das Wiegen herum, da hinter der Waage kein Parkplatz mehr frei war. Nach diesem Schreckmoment haben wir das Internet befragt, mit was für eine Strafe wir hätten rechnen müssen:

  • Finanziell kann es teuer werden - wir haben gelesen, dass das schon mal locker ein 4-stelliger Betrag sein kann.
  • Bei einer Überschreitung von 5% kann das Fahrzeug vor Ort festgehalten werden und eine Weiterfahrt kann nur erfolgen, wenn man wieder unter 3.5 t ist. Da wir max. 100 Liter Wasser ablassen könnten, wäre es uns nicht möglich gewesen, ohne weiteres auf 3,5 Tonnen zu kommen.

Andere Länder wie Großbritannien, Österreich, Spanien oder auch Tschechien sind noch deutlich teurer.

 

Weitere Informationen gibt es hier:


Auflastung, Teil 1

Auflastung auf 3,8 Tonnen


Die Erfahrung in Frankreich hat uns gereicht und wir haben uns entschieden, unseren Paul mit 3,8 t zuzulassen. Die Auflastung ohne technische Änderung war das kein Problem, da unser Sprinter grundsätzlich bis 3,8 t zugelassen werden kann. Fa. Woelcke hat uns von Mercedes ein entsprechendes TÜV-Zertifikat besorgt, beim Straßenverkehrsamt gab es dann neue Papiere.


Auflastung auf über 3,5 Tonnen:

Vor- und Nachteile


Vor- und Nachteile der Auflastung eines Wohnmobils auf über 3,5 Tonnen

Die Auflastung auf über 3,5 Tonnen hat natürlich nicht nur Vorteile, was die Zuladung angeht, sondern auch eine Reihe von Nachteilen.

 

Welche das sind, erfahrt ihr hier:

 

Die Auflastung auf über 3,5 Tonnen hat einige Konsequenzen für die Regelns und das Verhalten des Fahrers im Straßenverkehr.


Was ändert sich nach einer Auflastung?


Zuerst möchte ich einige Punkte aufzählen, die für Wohnmobile oder Campervans von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten:

  • man benötigt einen entsprechenden Führerschein, den man - je nach dem, wann man ihn gemacht hat, alle 5 Jahre verlängern muss. Führerscheine der Klassen C, C1, CE und C1E, die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, haben nur eine Gültigkeit von 5 Jahren. d.h. alle 5 Jahre benötigt man u.a. ein neues augenärztliches Zeugnis und ein hausärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand.
  • die KFZ-Steuer wird anders berechnet
  • auf Landstraßen und Autobahnen wird man wie ein LKW behandelt. Mit anderen Worten: Es gilt daher in Deutschland ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb von Ortschaften sowie 100 km/h auf Autobahnen.
  • Außerdem gelten (zumindest in Deutschland) dieselben Überholverbote und der gleiche Mindestabstand wie für Lkw.
  •  aber: Das LKW-Wochenendfahrverbot gilt in Deutschland nicht für Wohnmobile.
  •  als über 3,5-Tonner gelten natürlich auch die Regelungen für Fahrverbote über 3,5 Tonnen auf bestimmten Straßen und Brücken. Dies hat uns bisher nicht groß beeinträchtigt, sind wir doch mit dem selben Fahrzeug jahrelang als 3,5 Tonner unterwegs gewesen.
  •  ab dem 7. Jahr muss man jedes Jahr zum TÜV
  •  Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich eine Warnleuchte dabei haben. Infos dazu findest Du in der StVO §53 Abs. 2.
  •  Fahrzeuge über 4 Tonnen benötigen darüber hinaus zusätzlich Unterlegkeile.
  •  Bußgelder sind für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höher
  •  Bei Fähren spielt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) in der Regel keine Rolle. Hier zählen meistens nur die Maße des Fahrzeugs (vor allem Länge und Höhe)

Maut

  • In Deutschland wird eine Maut erst ab 7,5 Tonnen fällig.
  • Im Ausland gelten oft andere Mautregeln als für PKWs. Hier einige Beispiele:
    • Österreich: In Österreich benötigt man eine Go-Box für die Autobahnen. Wer keine Go-Box hat, sollte in Bregenz am Bodensee besonders aufpassen. Hier soll man angeblich sehr schnell unabsichtlich auf die Autobahn gelangen, wo man dann sehr oft von der Polizei angehalten wird.
    • Schweiz: in der Schweiz benötigt anstelle der PKW-Vignette die sogenannte Schwerverkehrsabgabe, die sinnigerweise auch für Tage zu zahlen ist, an denen man zwar in der Schweiz ist, aber das Fahrzeug nicht bewegt. Das gilt beispielsweise für alle, die auf einem Campingplatz sind.
    • Frankreich: In Frankreich gelten auf Autobahnen deutlich höhere Tarife. Wir haben festgestellt, dass die meisten Mautstationen die Fahrzeugklasse anhand der Fahrzeughöhe bemessen . Wir haben mit unseren 3m Höhe schon oft Glück gehabt und der Automat spuckte den Tarif für bis 3,5 Tonnen (Class 2) aus. Sollte der Automat etwas Falsches angeben, kann man per Mikrofon um eine Korektur bitten.
    Weitere Informationen über Maut in einzelnen Ländern findet ihr hier: ->Tipps zu Reiseländer<

    Anmerkung: EU-Maut soll kommen:
    Die EU plant scheinbar langfristig die Einführung einer einheitlichen Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Angeblich sollen die EU-Staaten sich inzwischen einig sein. Mal sehen, wann sie realisiert wird. (Dietmar: vielen Dank für die Info)

 


Auflastung, Teil 2:

Jetzt doch: Auflastung auf 4 Tonnen möglich?


Ursprüngliches Ziel war, das Wohnmobil immer so gepackt zu haben, dass alles, was man so im Jahr braucht, dabei ist. Von Badehose bis zum Heizlüfter, von Schneeketten bis zu den Sandblechen sollte eigentlich alles und immer an Bord sein.

 

Dieses Ziel haben wir schon lange aufgegeben. Heute müssen wir - je nachdem wohin es geht - neu packen. Eigentlich schade.

 

Nachdem wir uns bereits vor Jahren entschieden haben, unseren eigentlich als 3,5 Tonner bestelltes Wohnmobil ->Paul<- auf 3,8 Tonnen aufzulasten, mussten wir bald feststellen, dass wir auch mit 3,8 Tonnen schnell an unsere Grenzen kamen.


Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Zuerst haben wir uns bei der Firma Woelcke erkundigt, ob es noch weitere Möglichkeiten der Auflastung gibt. Man teilte uns mit, dass wir mit Hilfe von Luftfedern noch auf 3.880 kg auflasten könnten. Zwar hätten die Luftfedern sicherlich auch für zusätzlichen Fahrkomfort gesorgt, aber für weitere 80 Kilo Zuladung war uns die Umrüstung dann deutlich zu teuer. Außerdem sind Luftfedern wieder ein Teil, das kaputt gehen kann - und davon haben wir schon genug an Bord.

 

Eher durch einen großen Zufall haben wir dann erfahren, dass es für unseren Sprinter (Typ 906) eine weitere Möglichkeit gibt, sogar auf 4 Tonnen aufzulasten - und das ohne technische Veränderungen! Dabei wird nur die zulässige Gesamtmasse auf 4 Tonnen erhöht, ohne dass die beiden Achslachsen verändert werden. Diese bleiben wie gehabt bei 1800 kg vorne und 2250 kg hinten. Nötig ist dafür ein neues Gutachten.

 


Fake oder nicht?

Eine Recherche im Internet ergab, dass es Firmen gibt, die solche Gutachten erstellen. Mhhh .... das hört sich aber komisch an, dachten wir erst. Ist das Fake und Geldmacherei? So machte ich mich auf den Weg zu unserer DEKRA-Vertretung und durfte erfahren, dass solche Gutachten etwas durchaus Gängiges sind. Auch dass diese Gutachten in der Regel aus Österreich stammen, war  für die Mitarbeiter der DEKRA nicht überraschend.


Neues Gutachten

Ok - wir gingen das Risiko ein und bestellten für knapp 500 EURO solch ein Gutachten bei einer Firma in Deutschland. Nach knapp einer Woche wurde uns ein Gutachten vom TÜV Austria zur Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse zugeschickt, wobei die Achslasten unverändert blieben und keine technischen Änderungen am Fahrzeug durchzuführen waren. Dem Gutachten ist zu entnehmen: "Dieser Bericht kann als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr bei Begutachtung nach §19(2) / $21 StVZO dienen".

 

Mit diesem Gutachten mussten wir wieder zur DEKRA und anschließend zum Straßenverkehrsamt, das die Änderungen einträgt. Da wir zur Zeit im Lockdown sind, verzögert sich dieser Schritt erst einmal.


Ein paar Wochen später:

Besuch bei der DEKRA. Nach Durchsicht der Unterlagen hat mir der Mitarbeiter mitgeteilt, dass er das leider nicht machen könnte, aber es gäbe in der nächsten Stadt eine DEKRA-Vertretung mit einem Mitarbeiter mit entsprechender Qualifizierung. Dort habe ich angerufen und dann ging es alles ganz schnell.

 

Im Nu hatte ich die neuen Unterlagen der DEKRA. Da es keine technischen Änderungen am Fahrzeug gab, wurde unser Paul noch nicht einmal angeschaut. Mit den neuen DEKRA-Unterlagen bin ich anschließend noch zum Straßenverkehrsamt gefahren und für knapp 15 € gab es neue Fahrzeugpapiere. Nun dürfen wir bis 4.000 kg wiegen, müssen allerdings deutlich mehr auf die beiden Achslasten achten, die unverändert geblieben sind.

 


Auflastung ja oder nein?

unser Fazit nach einigen Jahren Erfahrung


Ursprünglich als 3,5-Tonner geplant, sind wir mit der vorhandenen Zuladung von 350 kg hinten und vorne nicht zurecht gekommen. Sogar die Auflastung auf 3,8 Tonnen hat nicht ausgereicht, um wieder beruhigt nach Frankreich oder in andere Länder zu fahren, in denen "Übergewicht" teuer bezahlt wird. Nun haben wir wieder ein bisschen Luft und können ohne Bauchschmerzen in ganz Europa reisen.

Nach unserem Erlebnis mit der Waage in Frankreich stand fest: wir lasten auf. Die meisten oben aufgeführten Nachteile sind für uns nicht relevant. Wir fahren kaum Autobahn, die 80 bzw. 100 km/h in Deutschland sind für uns auch nichts Neues und somit kein großes Problem, Mautstraßen fahren wir selten, und das runde Schild 3,5 Tonnen ist kein Verbotsschild für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, sondern in Verbotsschild für Fahrzeuge mit einer aktuellen, tatsächlichen Masse von über 3,5 Tonnen.


Unsere Meinung zum 4x4 Sprinter Wohnmobil als 3,5 Tonner:


Heute sind wir der Meinung, dass ein 4x4 Sprinter als Wohnmobil als 3,5 t-Fahrzeug eigentlich nicht möglich ist, es sei denn, man möchte nur zum Strandurlaub in die Sonne fahren und hat nicht viel mehr als eine Badehose mit.

 

Alle Versuche verschiedener Hersteller sind in unseren Augen nicht alltagstauglich für jemanden wie uns, der nicht nur 3 Wochen in Urlaub fährt, sondern auch monatelang unterwegs sein möchte. Wer das vor hat, sollte einerseits die Daten der Hersteller genau unter die Lupe nehmen, andererseits genau überprüfen, wie viel Zuladung er hat und wie diese berechnet wird. Hier gibt es scheinbar ganz unterschiedliche Ansätze seitens der Hersteller.

 


weitere interessante Themen:


Unterbodenschutz beim Wohnmobil

Unterbodenschutz:

Ziel war und ist für uns, unser Wohnmobil so lange wie möglich zu fahren. Also müssen wir entsprechende Vorkehrungen treffen.

 

Wie unser Paul eine Unterbodenkonservierung bekam:

 



Umrüstung auf AT-Reifen:

Unser 4x4 Sprinter wurde serienmäßig mit dem Continental Vanco Winter 2 ausgeliefert. Diese waren allerdings bereits nach 42.000 km runter gefahren und es mußte ein neuer Reifen her:



Ein großes Problem im Ausland:

Deutsche Gasflaschen sind nicht europatauglich

 und in den meisten europäischen Länder können sie weder getauscht noch legal aufgefüllt werden.



N24/12.300neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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1 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.